Grundsteuer 2022

Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 01.01.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies wird ab 01.07.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022.

Was ist unser Angebot an Sie?

Die Finanzverwaltung lässt die Übermittlung der Erklärungen nur digital über das ELSTER-Portal zu. Dies ist mit erheblichem Registrierungsaufwand verbunden. Damit Sie Zeit sparen und keine Risiken eingehen, haben wir uns mit der Problematik intensiv beschäftigt. Wir fertigen für sie die einzureichende Feststellungserklärung digital und smart an, übermitteln diese ordnungsgemäß an das Finanzamt und prüfen die anschließend durch die Finanzverwaltung erteilten Steuerbescheide.

Welche Unterlagen sind für die Erklärung erforderlich?

Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts folgende Angaben benötigt:

  • Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs
  • Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens
  • Eigentumsverhältnisse
  • Anzahl der Garagenstellplätze
  • Fläche des Grundstücks
  • Wohnfläche bzw. Bruttogrundfläche des Gebäudes bei Gewerbebetrieben
  • Miteigentumsanteil
  • Nutzungsart
  • Baujahr

Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid oder in der Teilungserklärung.

Für die Übermittlung der Unterlagen stellen wir Ihnen ein digitales Mandantenportal zur Verfügung. Sollten Sie nicht die Möglichkeit der digitalen Übermittlung haben, können Sie uns die notwendigen Unterlagen auch per Mail oder per Post zur Verfügung stellen.

Falls wir darüber hinaus weitere Angaben von Ihnen benötigen sollten, fordern wir diese im Anschluss bei Ihnen an.

Hier ist eine beispielhafte Übersicht über die Gebühren lt. gesetzlicher Gebührenverordnung:

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Auftragserteilung

Wenn Sie uns den Auftrag zur Erstellung der Feststellungserklärung erteilen möchten, bitten wir um Rücksendung der unterschriebenen Auftragsvereinbarung an oder per Post an unser Büro.

Download Auftrags- und Honorarvereinbarung